Rechtsberatung,
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Prof. Dr. iur. Peter Kreutz Rechtsanwalt in Augsburg

Rechtsanwalt in Augsburg – Wissenschaft und Praxis aus einer Hand

Rechtliche Fragen verlangen analytische Präzision und Weitblick. Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Peter Kreutz berät in Augsburg Privatpersonen, Familien, Unternehmen und Kulturschaffende im Vermögens- und Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Medienrecht, Kunstrecht und Pferderecht – mit wissenschaftlich gegründeter Analyse und dem Blick für tragfähige Lösungen.

Veröffentlichungen und Engagement

Juristische Expertise zeigt sich alltäglich in der Beratung, aber auch in mehr als hundert Fachveröffentlichungen, in der Lehre an Universitäten und im Engagement für Gesellschaft und Kultur.

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Prof. Dr. Kreutz liest Zeitung

Aktuelles

Neues aus der Kanzlei, aus Wissenschaft und Praxis.

Herbstlich gefärbte Ahornbäume vor der beigen Sandsteinfassade gegenüber der Kanzlei in Augsburg

23. Oktober 2026

Herbst schreiben

„Wer jetzt allein ist, wird es lange bleiben, / wird wachen, lesen, lange Briefe schreiben …“ So dichtete Rilke schon 1902 in seinem „Herbsttag“. In unserer Kanzlei (Franz Kafka wäre Jurist gewesen) hätte er vermutlich „lange Schriftsätze“ geschrieben. Unter unseren Kanzleifenstern in Augsburg hat der Herbst jedenfalls schon gezeichnet: in Gold, Kupfer und einem Rot, das jedem Korrekturstift Konkurrenz macht (Beweisfoto anbei).

Ein paar juristische Beobachtungen zur Jahreszeit:

🍁 Die Blätter fallen, die Fristen leider nicht. Die laufen unbeeindruckt weiter, auch wenn draußen alles nach Kürbissuppe ruft.

🍁 Laub kennt keine Grundstücksgrenzen, und der Nachbar manchmal auch nicht. Ob daraus ein Fall für § 906 BGB wird, besprechen wir gern, am liebsten bevor der erste Rechen fliegt.

🍁 Der Herbst ist die Jahreszeit des Ordnens: Ernte einfahren, Vorräte anlegen, Dinge regeln. Wer schon lange sein Testament schreiben wollte: Die Abende sind lang, der Tee ist heiß, und für ein eigenhändiges Testament braucht es nur Stift, Papier, Unterschrift und einen klaren Kopf. Eine kurze Beratung vorher schadet trotzdem selten 😉

🍁 Und für alle, die es mit Rilke halten und „wachen, lesen, lange Briefe schreiben“: Die Briefe übernehmen wir gern. Die mit Aktenzeichen.

Wir wünschen Ihnen ein goldenes Herbstwochenende, mit möglichst wenig Laub in der Regenrinne und möglichst vielen guten Seiten zwischen zwei Buchdeckeln.

Ihre Kanzlei Kreutz, Augsburg

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Tablet mit der Website des Bundesverfassungsgerichts

20. Oktober 2026

Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand: Karlsruhe hat verhandelt, entschieden ist noch nichts.

Am 13. Oktober hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 804/22 verhandelt. Es geht um eine Frage, die jede Unternehmensnachfolge berührt: Darf Betriebsvermögen weiterhin zu 85 oder sogar 100 % verschont werden, während Privatvermögen voll besteuert wird?

Zur Erinnerung: 2014 hat derselbe Senat die damaligen Verschonungsregeln teilweise gekippt, die Verschonung als solche aber gebilligt. Die heutigen §§ 13a ff. ErbStG sind die Antwort des Gesetzgebers darauf. Nun steht diese Antwort selbst zur Prüfung.

Was heißt das für die Praxis?

1️⃣ Kein Grund zur Panik. Schon 2014 hat Karlsruhe die Fortgeltung des alten Rechts bis zur Neuregelung angeordnet. Ein ähnliches Vorgehen liegt den Erwartungen nach nahe.

2️⃣ Aber auch kein Grund, sich zurückzulehnen. Die Reform 2016 wurde rückwirkend in Kraft gesetzt, und der BFH hat das damals bestätigt. Auf den Status quo sollte sich niemand blind verlassen.

3️⃣ Jetzt prüfen: Verwaltungsvermögen, Lohnsumme, Behaltensfristen, Verschonungsbedarfsprüfung. Ein gutes Nachfolgekonzept trägt unter geltendem Recht und hat einen Plan B.

Parallel hat der Senat am 12. Oktober über den Antrag Bayerns zu Grundbesitzbewertung, Freibeträgen und Gesetzgebungskompetenz verhandelt. Die Erbschaftsteuer steht damit insgesamt zur Disposition.

Mein Fazit: Wer eine Übertragung ohnehin plant, sollte sie jetzt sorgfältig vorbereiten. Nicht überstürzt, aber auch nicht auf die lange Bank geschoben.

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#Erbschaftsteuer#Unternehmensnachfolge#Erbrecht#Bundesverfassungsgericht#Familienunternehmen#Mittelstand#Nachfolgeplanung

Startseite der neuen Website kanzlei-kreutz.de im Browser

16. Oktober 2026

Neuer Look, tiefere Einblicke: Der Relaunch von Kanzlei-Kreutz.de ist live!

Wir freuen uns riesig, Ihnen ab sofort unseren grundlegend überarbeiteten Online-Auftritt präsentieren zu können! Auf Basis einer maßgeschneiderten Konzeption und eines modernen Designs der Werbeagentur Uhl aus Augsburg ist eine neu gefasste Website entstanden, die nicht nur optisch auf der Höhe der Zeit ist, sondern auch inhaltlich deutlich umfassender geworden ist.

Was ist neu?

🎯 Schärferer Fokus: Unsere primären Themen- und Kompetenzbereiche stehen noch deutlicher im Mittelpunkt. Sie finden schnell und direkt genau die rechtlichen Schwerpunkte, die für Sie relevant sind.

👥 Persönlichere Einblicke: Wir stellen die Menschen hinter unserer Kanzlei vor und bieten zahlreiche Hintergründe zu unserer Arbeitsweise und Werten.

📚 Unser besonderes Highlight:

Besonders stolz sind wir auf unsere 5 neuen Fachlexika! Mit fast 300 fundierten Stichworten zu unseren Schwerpunktbereichen bieten wir Ihnen ein Nachschlagewerk für rechtliche Fragen – transparent, verständlich und auf den Punkt gebracht.

👏 Schauen Sie vorbei, stöbern Sie durch unsere Lexika und machen Sie sich selbst ein Bild!

Wir freuen uns sehr auf Ihr Feedback!

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Jugendstilfassade des Hofateliers Elvira in der Von-der-Tann-Straße in München

13. Oktober 2026

Wem gehört die Kunst an der Wand?

Ein spektakuläres Streetart-Gemälde an der Außenfassade: Wertsteigerung für das Gebäude und urbaner Blickfang – oder optischer Mangel, den einzelne Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verpuffen lassen können? Der Bundesgerichtshof (BGH – V ZR 165/25) hat in einer grundlegenden Entscheidung für Ordnung im Spannungsfeld zwischen WEG-Recht und moderner Kunst gesorgt.

Die Rechtslage im Überblick:

1. Die Fassade gehört allen

Die Außenwand einer Immobilie ist zwingend gemeinschaftliches Eigentum. Über ihre optische Umgestaltung – egal ob schlichter Anstrich oder großflächiges Muralkunstwerk – entscheidet die Wohnungseigentümergemeinschaft.

2. Einfache Mehrheit reicht

Nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts bedarf es für bauliche Veränderungen grundsätzlich keines einstimmigen Beschlusses mehr. Eine einfache Mehrheit kann beschließen, die Fassade als Leinwand für Streetart freizugeben.

3. Kein Veto durch bloßes Nichtgefallen

Sonderseigentümer, die gegen das Kunstwerk stimmen, können den Beschluss nicht allein mit dem Argument anfechten, die Kunst entspreche nicht ihrem persönlichen Geschmack. Solange keine grundlegende Umgestaltung der gesamten Anlage oder eine unbillige Beeinträchtigung vorliegt, bindet der Mehrheitsbeschluss alle.

Was die Praxis zeigt:

Streetart an Immobilien ist längst mehr als eine Jugendkultur – sie ist zu einem Marketing- und Positionierungsfaktor im Immobilienrecht geworden. Doch rechtliche Fallstricke bleiben:

- Der Beschluss muss präzise sein: Wandfläche, Künstler, Motiv-Rahmen und Kostenübernahme müssen exakt dokumentiert sein.

- Urheberrecht beachten: Wer das Kunstwerk anbringen lässt, muss vereinbaren, was bei späteren Sanierungen oder Abbrucharbeiten mit dem Werk geschieht. Das Urheberrecht des Künstlers kann schlichtem Überstreichen Grenzen setzen.

Fazit: Die Entscheidung stärkt die Handlungsfähigkeit von Eigentümergemeinschaften und öffnet Türen für urbane Kultur im öffentlichen Raum. Das Immobilienrecht zeigt hier einmal mehr: Kunst ist längst im Sachenrecht angekommen. Wäre ein farbenfrohes Mural auf der Fassade Ihrer Eigentümergemeinschaft eine Aufwertung – oder ein Streitfall bei der nächsten Versammlung?

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#Immobilienrecht#Wohnungseigentumsrecht#WEG#Streetart#Kunstrecht#BGH#Immobilien

Kaffeetasse mit Kanzlei-Logo auf einem Tablett im Kanzleibüro

9. Oktober 2026

Erst Koffein, dann Aktenstudium

Das Wochenende steht vor der Tür – und wenn wir in unserer Kanzlei ehrlich sind, verdankt so manches fundierte Gutachten, manche vertragliche Detailarbeit oder manch erfolgreicher Schriftsatz genau einer Zutat seinen Erfolg: Kaffee. ☕️⚖️

Juristinnen und Juristen leben Gerüchten zufolge ja nicht nur von Paragraphen, sondern vor allem von Röstaromen. Man könnte fast sagen: Kaffee ist das inoffizielle Elixier für maximale Produktivität. Von der morgendlichen Lagebesprechung („Erst Koffein, dann Aktenstudium“) bis hin zum rettenden Espresso vor dem entscheidenden Gerichtstermin – er ist der treueste Sozius im Team.

Bevor wir nun aber die Kaffeemaschine in die wohlverdiente Ruhephase entlassen und die Akten für die nächsten zwei Tage schließen, möchten wir danke sagen. An unser Team für den unermüdlichen Einsatz unter der Woche – und an das schwarze Stöffchen, das uns durch jede Frist getragen hat.

Wir wünschen allen Mandantinnen, Mandanten, Kolleginnen und Geschäftspartnern ein erholsames, entschleunigtes Wochenende! Genießen Sie Ihren Kaffee in den kommenden zwei Tagen ganz ohne Blick auf die Uhr und den Terminkalender.

Wie trinken Sie Ihren Kaffee zum Samstagsfrühstück am liebsten?

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Logo der Deutschen Mozart-Gesellschaft

7. Oktober 2026

Peter Kreutz ist jetzt DMG-Vizepräsident

Die Deutsche Mozart-Gesellschaft e.V. (DMG) stellt sich für die Zukunft neu auf – und rückt dabei eine prägende Augsburger Persönlichkeit weiter an die Spitze: Prof. Dr. Peter Kreutz ist neuer Vizepräsident der DMG. Er folgt im Amt auf Dr. Dorothea Seel und bringt fundierte Expertise sowie langjährige Erfahrung im Kulturbereich in die Präsidentschaft der DMG ein.

Ein engagierter Jurist und Kulturförderer für Augsburg

Der 1976 geborene Jurist ist der Deutschen Mozart-Gesellschaft bereits seit Längerem eng verbunden und gehörte schon zuvor dem DMG-Präsidium an. Als außerplanmäßiger Professor an der Universität Augsburg und als praktizierender Rechtsanwalt in Augsburg liegen seine wissenschaftlichen Schwerpunkte unter anderem im Bürgerlichen Recht sowie in der europäischen Kultur- und Rechtsgeschichte.

Darüber hinaus engagiert sich Peter Kreutz seit vielen Jahren intensiv im kulturellen Leben. Unter anderem war er an der Konzeption und Gestaltung des Jugendprogramms der Bayerischen Staatsoper in München beteiligt. Seine fundierte rechtliche Expertise gepaart mit tiefem Verständnis für den Kultursektor bilden eine hervorragende Grundlage, um das Profil der DMG weiter zu schärfen.

Starke Expertise für die Zukunft der DMG

Die Nachwahl im Vorstand war notwendig geworden, da die bisherige Vizepräsidentin Dr. Dorothea Seel die künstlerische Leitung der Barocksolisten München übernommen hat. Neben der Wahl von Peter Kreutz zum Vizepräsidenten gab es eine weitere Personalie im Vorstand: Zum neuen Schatzmeister wurde der Organist und Kirchenmusiker Dominik Herkommer aus Neu-Ulm gewählt, der neben seiner musikalischen Ausbildung am Leopold Mozart College of Music über jahrelange kaufmännische Erfahrung in mittelständischen Betrieben verfügt.

Die Neubesetzungen erfolgen zu einem Zeitpunkt, in dem die Deutsche Mozart-Gesellschaft auf ein deutlich erweitertes Veranstaltungsprogramm blickt. Mit ihren gewachsenen Aufgaben und anspruchsvollen Projekten verlangt die DMG nach einem stark aufgestellten ehrenamtlichen Führungsteam.

Tradition bewahren, neue Impulse setzen

Die 1951 in Augsburg gegründete Deutsche Mozart-Gesellschaft hat ihren Sitz gemeinsam mit dem Leopold Mozart College of Music im historischen Gebäude in der Grottenau 1. Neben Präsident Prof. Christoph Hammer, der weiterhin an der Spitze des Vereins steht, gehören Dr. Frank Piontek (Bayreuth) als Vertreter der regionalen Mozartvereine sowie Helga Müller als Leiterin der Geschäftsstelle zum Führungsteam der DMG.

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Bibliothek der Kanzlei Kreutz

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Vorteile der Zusammenarbeit mit der Kanzlei Kreutz

  • individuelle Strategien statt Standardlösungen
  • wissenschaftliche Präzision kombiniert mit praktischer Erfahrung
  • klare Kommunikation auch bei komplexen Sachverhalten
  • absolute Vertraulichkeit und persönlicher Einsatz
  • fundierte Expertise in fünf Rechtsgebieten und darüber hinaus
  • schnelle Reaktion bei akuten rechtlichen Problemen
Historische Fassade der Kanzlei Kreutz in Augsburg

Über die Kanzlei Kreutz in Augsburg

Prof. Dr. iur. Peter Kreutz verbindet vielfältige anwaltliche Praxis mit zwei Jahrzehnten universitärer Forschung und Lehre. Mandanten schätzen seinen klaren Blick, sein Gespür für praktikable Lösungen und die Verlässlichkeit seiner Beratung.

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