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Bei Pferdeauktionen gelten besondere Regeln: Für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann, gelten die Schutzvorschriften des Verbrauchsgüterkaufs nicht (§ 474 Abs. 2 Satz 2 BGB). Maßgeblich sind die Auktionsbedingungen, die meist Gewährleistung, Untersuchungsverfahren und Rückgaberechte regeln. Wer als Verbraucher (privat) ein Pferd online von einem Unternehmer kauft, ohne es vorher zu sehen, und den Vertrag ausschließlich (!) über Fernkommunikationsmittel (z. B. Website, E-Mail, Telefon, Video) schließt, kann ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben (§§ 312g, 355 BGB). Ob und wie es bei lebenden Tieren praktisch durchsetzbar ist, hängt vom Einzelfall ab.
Gilt bei der Auktion das Verbraucherrecht?
Meist nicht, wenn Sie persönlich teilnehmen können. Die Auktionsbedingungen sind daher besonders sorgfältig zu lesen.
Kann ich ein online gekauftes Pferd widerrufen?
Nur wenn ein Unternehmer verkauft, Sie einen Privatkauf tätigen und der Vertrag ausschließlich im Fernabsatz geschlossen wurde. Ein Probereiten oder eine Besichtigung vor Vertragsschluss spricht gegen reinen Fernabsatz. Im Zweifel sollte anwaltlich geprüft werden.
Was gilt beim Kauf im Ausland?
Verträge mit Verbrauchern unterliegen häufig dem Recht des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers; für Verträge zwischen Unternehmern kann das UN-Kaufrecht gelten, wenn es nicht ausgeschlossen wurde. Eine ausdrückliche Rechtswahl im Vertrag ist ratsam.
