Digitaler Nachlass

Auch gesucht als: Facebook Erbe, Social Media Tod, Krypto vererben, Online-Konten Verstorbener, Cloud Erben

Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Vermögenswerte, Nutzerkonten, Daten und Verträge eines Verstorbenen, etwa Social-Media-Profile, E-Mail-Konten, Online-Banking, Kryptowerte und Cloud-Speicher. Nach dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge gehen sie auf die Erben über. Der BGH hat dies für ein Facebook-Konto bestätigt (Urteil vom 12.07.2018 – III ZR 183/17).

Wer hat Zugriff auf den digitalen Nachlass?

Die Erben, die in die Verträge und Konten des Erblassers eintreten und von den Anbietern Zugang verlangen können.

Wie regelt man den digitalen Nachlass vorsorglich?

Durch eine Vollmacht über den Tod hinaus und eine sicher verwahrte Liste der Zugangsdaten, z. B. in einem Passwortmanager mit Notfallzugang.

Was gilt für Kryptowerte?

Ohne die privaten Schlüssel (Seed-Phrase) sind Kryptowerte praktisch verloren. Zugangsdaten müssen für die Erben sicher auffindbar hinterlegt werden.