Auch gesucht als: Ehegattentestament, Schlusserbe, Einheitslösung, gemeinschaftliches Testament Ehepaar
Das Berliner Testament ist eine Form des gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 2269 BGB): Die Partner setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, und nach dem Tod des Längstlebenden erbt eine dritte Person, meist die gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Beim ersten Todesfall sind die Kinder damit zunächst enterbt und können ihren Pflichtteil verlangen. Viele Paare nehmen deshalb eine Pflichtteilsstrafklausel auf.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Berliner Testament?
Vorteil: Der überlebende Partner ist bis zu seinem Tod umfassend abgesichert. Nachteile: Bindung nach dem ersten Todesfall, Pflichtteilsansprüche der Kinder und ein steuerlicher Nachteil, weil die Freibeträge der Kinder nach dem ersten Elternteil ungenutzt bleiben.
Kann ein Berliner Testament einseitig geändert werden?
Zu Lebzeiten beider Partner nur durch notariell beurkundeten Widerruf gegenüber dem anderen. Nach dem Tod des Erstversterbenden ist eine Änderung grundsätzlich ausgeschlossen, soweit die Verfügungen wechselbezüglich sind, es sei denn, ein Änderungsvorbehalt wurde vereinbart.
Gilt es nach einer Scheidung weiter?
Im Zweifel nein: Mit der Scheidung (oder einem Scheidungsantrag, dem der andere zugestimmt hat) wird es unwirksam (§ 2268 BGB).
