Auch gesucht als: Testament behindertes Kind, Sozialhilfe Erbe, Bürgergeld Erbe, Sozialhilferegress Erbe
Das Behindertentestament sichert ein behindertes oder dauerhaft auf Sozialleistungen angewiesenes Kind ab, ohne dass der Sozialhilfeträger auf das Erbe zugreift. Üblich ist die Kombination aus Vor- und Nacherbschaft und Dauertestamentsvollstreckung: Das Kind wird nur Vorerbe, der Testamentsvollstrecker verwaltet das Vermögen und gewährt Zusatzleistungen, die nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden. Nach der Rechtsprechung des BGH ist diese Gestaltung grundsätzlich nicht sittenwidrig.
Warum braucht man ein Behindertentestament?
Ohne Gestaltung kann der Sozialhilfeträger Erb- und Pflichtteilsansprüche für die Sozialleistungen heranziehen. Das Vermögen wäre dann schnell aufgebraucht.
Gilt das nur für behinderte Kinder?
Nein, ähnliche Gestaltungen kommen auch bei überschuldeten oder dauerhaft bedürftigen Erben in Betracht (Bedürftigentestament).
Worauf kommt es an?
Auf die genaue Ausgestaltung (Erbquote, Verwaltungsanordnungen, Ersatzerben). Fehler sind später kaum zu korrigieren; die Gestaltung sollte anwaltlich oder notariell begleitet werden.
