Auch gesucht als: Todesfall Erbrecht, Zeitpunkt des Erbfalls, Todeserklärung, gleichzeitiger Tod
Der Erbfall ist der Tod einer natürlichen Person. Mit dem Erbfall geht das Vermögen automatisch auf die Erben über (Vonselbsterwerb, § 1922 BGB). Der Zeitpunkt ist entscheidend für Fristen (z. B. Ausschlagung), für die Bestimmung der Erben und für steuerliche Stichtage. Bei Verschollenen kann ein Gericht den Tod förmlich feststellen (Todeserklärung); der Erbfall tritt dann zu dem im Beschluss festgestellten Zeitpunkt ein.
Wann tritt der Erbfall rechtlich ein?
Im Zeitpunkt des Todes des Erblassers, bei einer Todeserklärung zum festgestellten Todeszeitpunkt.
Welche Wirkungen hat der Erbfall?
Alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen gehen unmittelbar auf die Erben über (Gesamtrechtsnachfolge).
Was gilt, wenn mehrere Personen gleichzeitig sterben?
Lässt sich nicht feststellen, wer zuerst gestorben ist, gelten sie als gleichzeitig verstorben und beerben sich nicht gegenseitig (§ 11 Verschollenheitsgesetz).
