Auch gesucht als: Erbfolge durch Testament, Testierfreiheit, Erbe bestimmen
Die gewillkürte Erbfolge ist die Bestimmung der Erben durch den Erblasser selbst in einer Verfügung von Todes wegen (Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag). Sie ersetzt die gesetzliche Erbfolge, ist aber durch das Pflichtteilsrecht begrenzt.
Was bedeutet gewillkürte Erbfolge?
Die Erben werden nicht vom Gesetz, sondern durch den Willen des Erblassers bestimmt (Testierfreiheit).
Welche Grenzen hat sie?
Das Pflichtteilsrecht der nächsten Angehörigen, Formvorschriften, Bindungen aus früheren Erbverträgen oder gemeinschaftlichen Testamenten sowie die Sittenwidrigkeit.
