Güterstand und Zugewinngemeinschaft im Erbrecht

Auch gesucht als: Gütertrennung Erbe, Zugewinnausgleich Tod, Ehegatte erbt Zugewinn, § 1371 BGB, Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Ehegatten beeinflusst die Erbquote des überlebenden Ehegatten. Bei Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand) erhöht sich sein gesetzlicher Erbteil pauschal um 1/4 als Ausgleich des Zugewinns (§ 1371 BGB). Wird der Ehegatte enterbt oder schlägt er aus, kann er stattdessen den tatsächlichen Zugewinn ausgleichen lassen und zusätzlich den kleinen Pflichtteil verlangen.

Wie wirkt sich die Zugewinngemeinschaft auf das Erbe aus?

Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten erhöht sich pauschal von 1/4 auf 1/2 neben Kindern; auf die Zugewinnberechnung kommt es dann nicht an.

Was passiert bei Gütertrennung im Erbfall?

Der Ehegatte erbt zu gleichen Teilen mit den Kindern: bei einem Kind 1/2, bei zwei Kindern je 1/3, bei drei und mehr Kindern mindestens 1/4.

Was ist der kleine Pflichtteil?

Der Pflichtteil wird aus dem nicht erhöhten Erbteil (1/4 neben Kindern) berechnet, beträgt also 1/8, und wird mit dem konkret berechneten Zugewinnausgleich kombiniert.