Auch gesucht als: Lebensgefährte erbt, Lebensgefährtin Erbe, nichteheliche Lebensgemeinschaft Testament, Partner nicht verheiratet erben
Unverheiratete Lebensgefährten haben kein gesetzliches Erbrecht und keinen Pflichtteil. Ohne Testament erben die Verwandten, im Zweifel der Staat. Wer seinen Partner absichern will, braucht ein Testament oder einen Erbvertrag. Ein gemeinschaftliches Testament ist nicht möglich; unverheiratete Paare errichten zwei Einzeltestamente oder einen notariellen Erbvertrag. Erbschaftsteuerlich gilt für Lebensgefährten die ungünstigste Steuerklasse III mit nur 20.000 Euro Freibetrag.
Erbt mein Lebensgefährte die gemeinsame Wohnung?
Nicht automatisch. Bei einer Mietwohnung kann er unter Voraussetzungen in den Mietvertrag eintreten. Bei Eigentum braucht er Erbeinsetzung, Vermächtnis oder ein Wohnungsrecht.
Wie kann man den Partner absichern?
Durch Testament oder Erbvertrag, ein Vermächtnis (z. B. Wohnungsrecht), eine Vorsorgevollmacht, eine Lebensversicherung mit Bezugsberechtigung – oder durch Heirat.
Was ist mit den Kindern des Erblassers?
Sie behalten ihren Pflichtteil, wenn sie enterbt werden; das ist bei der Gestaltung zu berücksichtigen.
