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Nach einem Todesfall stehen Angehörige vor vielen Fragen. Wichtige Schritte: Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, Bestattung veranlassen, vorhandene Testamente beim Nachlassgericht abliefern, Banken, Versicherungen, Arbeitgeber und Vermieter informieren und die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen im Blick behalten. Der Erwerb ist dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzuzeigen (siehe Erbschaftsteuer).
Wer trägt die Bestattungskosten?
Die Erben (§ 1968 BGB). Reicht der Nachlass nicht aus, können nach Landesrecht die Bestattungspflichtigen wie Ehegatten, Kinder, Eltern oder Geschwister herangezogen werden.
Was passiert mit dem Bankkonto des Verstorbenen?
Es gehört zum Nachlass. Banken verlangen meist Erbschein oder notarielles Testament. Eine Vollmacht über den Tod hinaus erleichtert den Zugriff.
Muss ich sofort über die Erbschaft entscheiden?
Nein, aber die Ausschlagungsfrist läuft. Solange die Lage unklar ist, sollten Nachlassgegenstände nicht verkauft werden, weil dies als Annahme gelten kann.
