Testierfähigkeit

Auch gesucht als: Testament Demenz, Testierunfähigkeit, Geschäftsfähigkeit Testament, Testament Gutachten

Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, ein wirksames Testament zu errichten. Testierfähig ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (Minderjährige nur durch Erklärung gegenüber einem Notar) und nicht wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung unfähig ist, die Bedeutung seiner Erklärung einzusehen und danach zu handeln (§ 2229 BGB). Im Zweifel wird Testierfähigkeit vermutet; wer sie bestreitet, muss die Testierunfähigkeit beweisen.

Kann man mit Demenz noch ein Testament machen?

Nicht automatisch ausgeschlossen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Errichtung: Auch ein Mensch mit Demenz kann in einem klaren Moment wirksam testieren.

Wie sichert man ein Testament gegen späteren Streit ab?

Durch ein notarielles Testament und, bei Zweifeln, eine zeitnahe ärztliche Bestätigung der Testierfähigkeit.