Testamentsvollstreckung

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Die Testamentsvollstreckung wird vom Erblasser im Testament angeordnet, um die Umsetzung seines letzten Willens sicherzustellen, den Nachlass abzuwickeln oder Vermögen für Minderjährige und Bedürftige zu verwalten. Der Testamentsvollstrecker hat das Recht, den Nachlass in Besitz zu nehmen und darüber zu verfügen; die Erben sind insoweit von Verfügungen ausgeschlossen. Man unterscheidet Abwicklungs- und Dauer- bzw. Verwaltungsvollstreckung.

Welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker?

Er nimmt den Nachlass in Besitz, begleicht Verbindlichkeiten, erfüllt Vermächtnisse und verteilt den Rest nach dem Willen des Erblassers.

Wer wählt den Testamentsvollstrecker aus?

Der Erblasser benennt ihn im Testament oder überlässt die Auswahl dem Nachlassgericht oder einem Dritten.

Erhält der Testamentsvollstrecker eine Vergütung?

Ja, eine angemessene Vergütung aus dem Nachlass (§ 2221 BGB), soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat.