Auch gesucht als: Testament eröffnen, Testament gefunden, Eröffnungsniederschrift, Testament abliefern
Nach dem Tod muss jeder, der ein Testament besitzt, es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB). Das Gericht eröffnet das Testament, hält den Inhalt in einer Eröffnungsniederschrift fest und benachrichtigt die Beteiligten, meist durch Übersendung einer Abschrift. Die Ausschlagungsfrist beginnt für den Bedachten frühestens mit der Bekanntgabe der Verfügung.
Was muss ich tun, wenn ich ein Testament finde?
Unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Nicht verändern, nicht beseitigen: Wer ein Testament unterdrückt, kann sich strafbar machen und erbunwürdig werden.
Wann erfahren die Erben vom Inhalt?
In der Regel einige Wochen nach der Eröffnung per Post.
