Auch gesucht als: Kinder erben, Enkel erben, Erbrecht der Kinder, Abkömmlinge Erbrecht
Abkömmlinge des Erblassers sind alle Verwandten in gerader absteigender Linie: Kinder, Enkelkinder und Urenkel, gleich ob leiblich oder adoptiert. Sie gehören zur ersten Erbordnung und erben vorrangig vor allen anderen Verwandten. Wer als Abkömmling durch Testament übergangen wird, hat grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch.
Wer gilt als Abkömmling?
Alle Verwandten in direkter absteigender Linie: Kinder, Enkel und Urenkel. Nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern im Erbrecht heute gleichgestellt (Ausnahmen nur bei sehr alten Erbfällen).
Welches Erbrecht haben Abkömmlinge?
Sie erben in der ersten Ordnung und schließen Eltern, Geschwister und entferntere Verwandte von der gesetzlichen Erbfolge aus. Lebt ein Kind nicht mehr, treten dessen Kinder an seine Stelle (Eintrittsrecht).
