Anfechtung eines Testaments

Auch gesucht als: Testament anfechten, Testament unwirksam, Testament Irrtum, Testament Drohung

Ein Testament oder Erbvertrag kann nach dem Erbfall angefochten werden, wenn der Erblasser sich über den Inhalt seiner Erklärung geirrt, einen Pflichtteilsberechtigten übergangen oder wesentliche Umstände falsch eingeschätzt hat oder durch Drohung bestimmt wurde (§§ 2078, 2079 BGB). Anfechtungsberechtigt ist, wem die Aufhebung der Verfügung unmittelbar zugutekäme.

Wie ficht man ein Testament an?

Die Anfechtung der Erbeinsetzung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht; die Gründe sollten genau dargelegt und belegt werden.

Wie lange kann man anfechten?

Ein Jahr ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund, spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall (§ 2082 BGB).

Ist das dasselbe wie Streit um die Testierfähigkeit?

Nein. War der Erblasser testierunfähig, ist das Testament von Anfang an unwirksam; eine Anfechtung ist dafür nicht nötig (siehe Testierfähigkeit).