Auch gesucht als: Testament Auflage, Grabpflege Auflage, Haustier Testament
Eine Auflage ist eine Anordnung des Erblassers in einer Verfügung von Todes wegen, die einen Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer bestimmten Leistung verpflichtet, ohne einem anderen einen eigenen Anspruch darauf zu geben (§ 1940 BGB). Anders als beim Vermächtnis kann der Begünstigte die Leistung nicht einklagen. Typische Beispiele sind die Grabpflege oder die Versorgung eines Haustiers.
Was ist der Unterschied zwischen Vermächtnis und Auflage?
Beim Vermächtnis hat der Bedachte einen klagbaren Anspruch gegen den Erben; bei der Auflage gibt es keinen berechtigten Empfänger, sondern nur eine Pflicht des Beschwerten.
Wer kann die Erfüllung einer Auflage durchsetzen?
Erben, Miterben, der Nächstberufene und der Testamentsvollstrecker; bei öffentlichem Interesse auch die zuständige Behörde (§ 2194 BGB).
