Auch gesucht als: rechtliche Betreuung, Betreuer wählen, Betreuungsgericht, Betreuung Wunsch
Mit einer Betreuungsverfügung legt jemand im Voraus fest, wen das Betreuungsgericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll, falls er seine Angelegenheiten krankheitsbedingt nicht mehr selbst besorgen kann. Das Gericht muss diesen Wünschen entsprechen, sofern es dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderläuft (§ 1816 BGB). Eine Betreuung wird nur angeordnet, soweit keine wirksame Vorsorgevollmacht den Bedarf deckt.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
Die Vorsorgevollmacht setzt eine Vertrauensperson direkt als Bevollmächtigten ein. Die Betreuungsverfügung richtet sich an das Gericht und benennt, wen es zum Betreuer bestellen soll.
Wer kontrolliert den Betreuer?
Das Betreuungsgericht beaufsichtigt den Betreuer und prüft u. a. Rechenschaftsberichte.
