Ehevertrag und Güterstand

Auch gesucht als: Gütertrennung Ehevertrag, Zugewinnausgleich, modifizierte Zugewinngemeinschaft, Ehevertrag Notar, Erbrecht Ehevertrag

Ein Ehevertrag kann den Güterstand ändern, etwa von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung oder zu einer modifizierten Zugewinngemeinschaft (z. B. Herausnahme von Unternehmen oder Erbschaften aus dem Zugewinnausgleich). Er bedarf der notariellen Beurkundung (§ 1410 BGB). Der Güterstand wirkt sich auf Scheidung, Erbquote und Pflichtteil aus.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Bei Unternehmern, bei Vermögen oder Erwartungen aus Erbschaft oder Schenkung, bei unterschiedlichen Einkommens- oder Vermögensverhältnissen oder Auslandsbezug.

Gibt es Grenzen?

Ja. Einseitig besonders belastende Regelungen können nach einer richterlichen Inhaltskontrolle unwirksam sein.