Ersatzerbe

Auch gesucht als: Ersatzerbe Testament, Ersatzerbfolge, Anwachsung, Erbe fällt weg

Ein Ersatzerbe wird im Testament für den Fall bestimmt, dass der zunächst eingesetzte Erbe vor dem Erbfall stirbt oder die Erbschaft ausschlägt (§ 2096 BGB). Ohne Ersatzerben greifen im Zweifel gesetzliche Auslegungsregeln: Abkömmlinge des Weggefallenen rücken nach, und bei mehreren Erben kann der Anteil den anderen anwachsen (Anwachsung).

Warum sollte man einen Ersatzerben im Testament benennen?

Damit bei Wegfall des gewünschten Erben nicht die gesetzliche Erbfolge oder eine unerwünschte Anwachsung eintritt.

Wer rückt als Ersatzerbe nach?

Die im Testament benannte Person oder, wenn nichts bestimmt ist und ein Abkömmling wegfällt, dessen Abkömmlinge.