Auch gesucht als: Anfall der Erbschaft, wann gehört das Erbe, automatisch erben
In Deutschland geht die Erbschaft mit dem Tod automatisch auf die Erben über (Vonselbsterwerb, §§ 1922, 1942 BGB). Weder eine Annahmeerklärung noch ein Erbschein ist dafür nötig. Der Erbe kann den Erwerb nur nachträglich durch Ausschlagung beseitigen; sie wirkt auf den Todeszeitpunkt zurück.
Wann geht das Vermögen auf den Erben über?
Sofort und ohne Zutun im Moment des Todes des Erblassers.
Muss man dem Erwerb aktiv zustimmen?
Nein. Wer nicht innerhalb der Ausschlagungsfrist ausschlägt, behält die Erbschaft endgültig.
Wozu braucht man dann einen Erbschein?
Nur als Nachweis gegenüber Dritten wie Banken oder Grundbuchamt, nicht für den Erwerb selbst.
