Gemeinschaftliches Testament

Auch gesucht als: Ehegattentestament, gemeinsames Testament, wechselbezügliche Verfügung, Testament Ehepaar

Das gemeinschaftliche Testament können nur Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner errichten. Es genügt, wenn ein Partner den Text eigenhändig schreibt und beide unterschreiben (§ 2267 BGB). Wechselbezügliche Verfügungen, die voneinander abhängen, binden nach dem Tod des Erstversterbenden den Überlebenden. Die bekannteste Form ist das Berliner Testament.

Wer darf ein gemeinschaftliches Testament errichten?

Ausschließlich Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Unverheiratete Paare errichten zwei Einzeltestamente oder einen notariellen Erbvertrag.

Welche Formvorschriften gelten?

Ein Partner schreibt den gesamten Text handschriftlich, beide unterschreiben; Ort und Datum sollen angegeben werden (Soll-Vorschrift). Alternativ ist die notarielle Beurkundung möglich.