Grunderwerbsteuer

Auch gesucht als: Grunderwerbsteuer Bayern, Kaufnebenkosten, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Steuer Immobilienkauf

Beim Kauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Eigentumswohnung fällt Grunderwerbsteuer an. Den Satz legt jedes Bundesland selbst fest; in Bayern beträgt er 3,5 Prozent des Kaufpreises (Stand: Oktober 2026). Die Steuer entsteht mit dem notariellen Kaufvertrag. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die der Käufer nicht im Grundbuch eingetragen wird. Steuerfrei sind u. a. Erwerbe durch Erbschaft oder Schenkung sowie Erwerbe unter Ehegatten und Verwandten in gerader Linie.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

Gesetzlich schulden sie Käufer und Verkäufer gemeinsam; üblicherweise trägt sie der Käufer.

Fällt Grunderwerbsteuer bei Erbe oder Schenkung an?

Nein. Dann kommen aber gegebenenfalls Erbschaft- oder Schenkungsteuer in Betracht.