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Die Grundschuld ist das wichtigste Grundpfandrecht zur Absicherung von Immobiliendarlehen. Sie gibt der Bank das Recht, bei Zahlungsausfall die Zwangsversteigerung zu betreiben. Die Eintragung erfolgt in Abteilung III des Grundbuchs. Die Eintragungsbewilligung muss mindestens notariell beglaubigt sein; in der Praxis beurkundet der Notar die Bestellung samt Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Welche Forderungen die Grundschuld sichert, legt die Sicherungszweckerklärung fest.
Was ist der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?
Die Grundschuld besteht unabhängig vom Bestand einer persönlichen Forderung (nicht akzessorisch), die Hypothek hängt davon ab.
Wann wird eine Grundschuld gelöscht?
Nicht automatisch. Nach vollständiger Tilgung muss der Eigentümer die Löschungsbewilligung von der Bank anfordern und die Löschung beim Grundbuchamt beantragen. Er kann die Grundschuld stattdessen für ein neues Darlehen stehen lassen.
