Auch gesucht als: Erbrecht Ausland, Ferienimmobilie vererben, Auslandsvermögen Erbe, Europäisches Nachlasszeugnis, Rechtswahl Erbrecht
Bei Auslandsbezug bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung (gilt seit 17.08.2015) das anwendbare Recht: Maßgeblich ist grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wer stattdessen sein Heimatrecht wünscht, kann dies im Testament durch Rechtswahl bestimmen. Mit dem Europäischen Nachlasszeugnis weisen Erben ihre Stellung in den teilnehmenden EU-Staaten nach (nicht Dänemark und Irland).
Welches Recht gilt, wenn jemand ins Ausland zieht?
Grundsätzlich das Recht des neuen gewöhnlichen Aufenthalts. Ein Umzug, etwa als Rentner nach Spanien, kann also Erbrecht und Pflichtteil verändern.
Gilt das auch für eine Ferienimmobilie im Ausland?
Innerhalb der EU gilt das bestimmte Erbrecht grundsätzlich einheitlich für den gesamten Nachlass. Für Immobilien in Nicht-EU-Staaten können abweichende Regeln des Belegenheitsstaates gelten; Erbschaftsteuer richtet sich nach eigenem Recht.
Wie sichert man sich ab?
Durch ein Testament mit ausdrücklicher Rechtswahl und, bei Vermögen im Ausland, durch Beratung nach dem Recht beider Staaten.
