Nachlass (Erbmasse)

Auch gesucht als: Erbmasse, Nachlass Wert, Lebensversicherung Nachlass, Vermögen des Verstorbenen

Der Nachlass (Erbmasse) ist die Gesamtheit der Aktiva (Immobilien, Guthaben, Sachwerte) und Passiva (Schulden), die der Erblasser im Zeitpunkt des Todes hinterlässt. Höchstpersönliche Rechte, etwa ein Nießbrauch, erlöschen mit dem Tod und gehören nicht zum Nachlass.

Was gehört alles zur Erbmasse?

Bankkonten, Immobilien, Fahrzeuge, Wertpapiere, Hausrat, Forderungen, aber auch Schulden und laufende Verträge.

Gehört die Lebensversicherung zum Nachlass?

In der Regel nein: Ist ein Bezugsberechtigter benannt, fällt der Anspruch direkt an ihn, außerhalb des Nachlasses.

Wie wird der Wert des Nachlasses ermittelt?

Durch Gegenüberstellung aller Aktiva und Passiva zum Todestag, grundsätzlich zum Verkehrswert.