Nachlassgericht

Auch gesucht als: Amtsgericht Nachlass, Testament abgeben, Nachlassgericht zuständig, Testament eröffnen lassen

Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Es verwahrt und eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine, nimmt Ausschlagungen entgegen, ordnet Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft an und kann Testamentsvollstrecker ernennen, wenn der Erblasser dies angeordnet hat.

Welches Nachlassgericht ist zuständig?

Das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Was muss ich tun, wenn ich ein Testament finde?

Jeder, der ein Testament besitzt, muss es nach dem Tod unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB).

Welche Aufgaben hat das Nachlassgericht?

Testamentseröffnung, Erbscheine, Annahme von Ausschlagungen, Nachlasssicherung und die Anordnung von Pflegschaft oder Verwaltung.