Auch gesucht als: Erbe überschuldet, Nachlass überschuldet, Insolvenz Nachlass, Schulden geerbt
Die Nachlassinsolvenz ist ein eigenes Insolvenzverfahren über den Nachlass. Sie beschränkt die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten auf die Erbmasse und schützt sein Privatvermögen. Der Antrag wird beim Insolvenzgericht gestellt; bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses ist der Erbe dazu verpflichtet (§ 1980 BGB).
Wann muss man Nachlassinsolvenz beantragen?
Unverzüglich, sobald der Erbe von der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses Kenntnis hat. Schuldhaftes Zögern kann zu persönlicher Haftung führen.
Welchen Vorteil bietet das Verfahren?
Das private Vermögen des Erben wird vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger geschützt.
