Nachlasspflegschaft

Auch gesucht als: Nachlasspfleger, unbekannte Erben, Erbe unbekannt, Nachlasssicherung

Sind die Erben unbekannt oder ist ungewiss, ob sie die Erbschaft angenommen haben, kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen (§ 1960 BGB). Er sichert den Nachlass, ermittelt die Erben und wickelt Verbindlichkeiten ab. Zu unterscheiden ist die Nachlassverwaltung, die der Haftungsbeschränkung eines bekannten Erben dient.

Wann wird eine Nachlasspflegschaft angeordnet?

Wenn der Nachlass gesichert werden muss und die Erben unbekannt sind oder noch nicht feststeht, wer erbt.

Wer bezahlt den Nachlasspfleger?

Seine Vergütung wird aus dem Nachlass gezahlt.

Was tun, wenn man als Erbe von einer Pflegschaft erfährt?

Beim Nachlassgericht melden und die Erbenstellung nachweisen; die Pflegschaft kann dann aufgehoben werden.