Auch gesucht als: Schenkung Pflichtteil, 10-Jahres-Frist Schenkung, Pflichtteilsergänzung Immobilie, Abschmelzungsmodell
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) schützt Pflichtteilsberechtigte davor, dass der Nachlass durch Schenkungen vor dem Tod geleert wird. Schenkungen des Erblassers werden dem Nachlass hinzugerechnet. Nach dem Abschmelzungsmodell zählt eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall voll, im zweiten Jahr zu 9/10 und so fort; nach zehn Jahren wird sie nicht mehr berücksichtigt.
Wie funktioniert die 10-Jahres-Frist?
Für jedes volle Jahr zwischen Schenkung und Erbfall wird die Schenkung um 10 Prozent weniger berücksichtigt; nach zehn Jahren entfällt sie.
Gilt die Frist auch bei Schenkungen unter Ehegatten?
Nein. Bei Ehegatten beginnt die Frist erst mit der Auflösung der Ehe, etwa durch Scheidung oder Tod.
Beginnt die Frist bei Immobilien mit Nießbrauch oder Wohnungsrecht?
Behält sich der Schenker an der verschenkten Immobilie einen Nießbrauch oder ein umfassendes Wohnungsrecht vor, beginnt die Frist nach der Rechtsprechung regelmäßig erst, wenn er die Nutzung tatsächlich aufgibt, im Zweifel also mit dem Tod.
Wer muss zahlen, der Erbe oder der Beschenkte?
Zunächst der Erbe. Soweit er nicht zahlen muss oder kann, haftet der Beschenkte (§ 2329 BGB).
