Auch gesucht als: Strafklausel Testament, Pflichtteil verlangen Strafe, Berliner Testament Klausel, Jastrowsche Klausel
Eine Pflichtteilsstrafklausel wird meist im Berliner Testament vereinbart: Verlangt ein Kind nach dem Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil, wird es auch nach dem Tod des Längstlebenden enterbt oder auf den Pflichtteil gesetzt. So soll verhindert werden, dass der überlebende Partner durch Pflichtteilsforderungen finanziell überfordert wird und dass der Nachlass ungleich verteilt wird.
Löst schon ein Auskunftsverlangen die Klausel aus?
Das hängt vom Wortlaut und von der Auslegung ab. Ein bloßes Auskunftsverlangen führt nicht in jedem Fall zur Sanktion. Eine klare Formulierung vermeidet Streit.
Wie kann man den Streit vermeiden?
Durch eindeutige Definition, was als „Verlangen“ gilt, und durch Regelungen, die den überlebenden Partner entlasten, z. B. Zahlung des Pflichtteils gegen späteren Ausgleich.
