Auch gesucht als: auf Pflichtteil verzichten, Pflichtteilsverzicht Abfindung, Pflichtteilsverzicht Notar, Verzicht Unternehmensnachfolge
Ein Pflichtteilsverzicht ist ein notariell beurkundeter Vertrag zwischen dem Erblasser und einem Pflichtteilsberechtigten, in dem dieser im Voraus auf seinen künftigen Pflichtteil verzichtet (§ 2346 Abs. 2 BGB). Das geschieht oft gegen eine Abfindung, etwa bei Schenkungen zu Lebzeiten oder in der Unternehmensnachfolge. Anders als beim Erbverzicht bleibt der Verzichtende gesetzlicher Erbe.
Wie wird ein Pflichtteilsverzicht rechtsgültig?
Er muss notariell beurkundet werden; der Erblasser muss persönlich mitwirken.
Kann ein Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung vereinbart werden?
Ja. Das ist eine häufige Gestaltung, um Betriebe oder Immobilien vor Pflichtteilsforderungen zu schützen.
