Auch gesucht als: Testament Haus zuweisen, Teilungsanordnung oder Vermächtnis, Vorausvermächtnis, Erbe verteilen Testament
Mit einer Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) bestimmt der Erblasser im Testament, wie der Nachlass unter mehreren Erben aufzuteilen ist, z. B. dass ein Kind das Haus und das andere das Wertpapierdepot erhält. Die Erbquoten ändern sich dadurch nicht: Wer mehr erhält, muss den anderen Wertausgleich zahlen. Soll der Empfänger den Gegenstand zusätzlich zu seinem Erbteil bekommen, ist ein Vorausvermächtnis nötig.
Was ist der Unterschied zwischen Teilungsanordnung und Vermächtnis?
Die Teilungsanordnung regelt nur die Verteilung unter den Erben und lässt die Quoten unberührt. Das Vermächtnis ist eine zusätzliche Zuwendung mit eigenem Anspruch.
Muss ich zahlen, wenn das zugewiesene Haus mehr wert ist als mein Erbteil?
Ja, es sei denn, der Erblasser hat die Zuwendung als Vorausvermächtnis ausgestaltet.
