Auch gesucht als: Testament widerrufen, Testament ändern, mehrere Testamente, Testament vernichten, neues Testament
Ein Einzeltestament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden (§§ 2253 ff. BGB): durch ein neues Testament, durch Vernichtung oder Veränderung der Urkunde mit Aufhebungswillen oder durch Rücknahme eines notariellen Testaments aus der amtlichen Verwahrung. Beim gemeinschaftlichen Testament und beim Erbvertrag sind Änderungen nur eingeschränkt möglich.
Muss man zum Notar, um ein Testament zu ändern?
Nein. Auch ein notarielles Testament kann durch ein späteres eigenhändiges Testament geändert oder widerrufen werden.
Was gilt, wenn mehrere Testamente vorliegen?
Das jüngere Testament gilt, soweit es dem älteren widerspricht. Das Datum ist deshalb wichtig.
Wirkt sich eine Scheidung auf das Testament aus?
Verfügungen zugunsten des Ehegatten sind bei Scheidung (oder zugestimmtem Scheidungsantrag) im Zweifel unwirksam (§ 2077 BGB).
