Auch gesucht als: Testament amtliche Verwahrung, Testament Amtsgericht hinterlegen, Testamentsregister, Testament auffinden
Ein Testament kann in der amtlichen Verwahrung des Amtsgerichts hinterlegt werden (§ 2258a BGB); notarielle Testamente werden automatisch verwahrt. Die Bundesnotarkammer führt das Zentrale Testamentsregister. Dort sind Verwahrangaben registriert; im Todesfall wird das Nachlassgericht benachrichtigt, sodass das Testament nicht verloren geht. Ein zu Hause aufbewahrtes Testament kann dagegen verloren gehen oder unterdrückt werden.
Muss ich mein Testament hinterlegen?
Nein, es empfiehlt sich aber, damit es sicher gefunden wird.
Wo kann ich es hinterlegen?
Beim Amtsgericht (Nachlassgericht) gegen eine einmalige Gebühr oder bei einem Notar.
Woher weiß das Gericht von einem Testament?
Das Standesamt meldet Sterbefälle an das Register; bei registrierten Testamenten erfährt das Nachlassgericht, wo sie verwahrt sind.
