Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf

Auch gesucht als: Immobilie verkaufen Steuer, Spekulationssteuer, privates Veräußerungsgeschäft, zehn Jahre Haltefrist

Wer eine Immobilie aus dem Privatvermögen innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft, muss den Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft versteuern (§ 23 EStG). Nach Ablauf der Spekulationsfrist ist der Verkauf steuerfrei. Steuerfrei ist er auch, wenn die Immobilie zwischen Anschaffung und Verkauf ausschließlich oder im Jahr des Verkaufs und den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Gilt die Frist auch bei geerbten oder geschenkten Immobilien?

Ja. Bei Erbschaft oder Schenkung wird die Anschaffung des Erblassers bzw. Schenkers angerechnet; die Besitzzeit läuft also weiter.

Wie hoch ist die Steuer?

Der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert; es gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro.