Auch gesucht als: Teilungserklärung, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Gemeinschaftsordnung, Eigentumswohnung
Die Teilungserklärung ist die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, mit der das Gebäude in Sondereigentum (die einzelnen Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Treppenhaus, Grundstück) aufgeteilt wird (§ 8 WEG). Zusammen mit der Gemeinschaftsordnung regelt sie Rechte und Pflichten der Eigentümer.
Was enthält eine Teilungserklärung?
Die Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Miteigentumsanteile und in der Regel die Gemeinschaftsordnung.
Warum ist sie beim Wohnungskauf wichtig?
Sie legt fest, was dem Eigentümer allein gehört, wie Kosten verteilt werden und welche Nutzungen erlaubt sind.
