Auch gesucht als: Graffiti Recht, Street Art Urheberrecht, Banksy, Wandbild Genehmigung, Sachbeschädigung Graffiti, Mural Vertrag, Wandbild entfernen
Street Art und Graffiti bewegen sich zwischen Kunstfreiheit, Eigentum und Strafrecht. Das ungenehmigte Anbringen auf fremdem Eigentum erfüllt in der Regel den Tatbestand der Sachbeschädigung (§ 303 StGB, auch bei Veränderung des Erscheinungsbildes) und begründet Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche; die Kunstfreiheit rechtfertigt dies nicht. Urheberrechtlich kann auch ein rechtswidrig geschaffenes Werk geschützt sein; der Eigentümer des Untergrunds darf es dennoch entfernen, wobei Interessen des Urhebers im Einzelfall zu berücksichtigen sind. Genehmigte Wandbilder (Murals) erfordern einen Vertrag mit Hausbesitzer und Künstler (Nutzungsrechte, Erhaltung, Entfernung). Werke an öffentlichen Orten dürfen unter der Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) von öffentlichem Grund aus abgebildet werden.
Ist Graffiti an privaten Wänden erlaubt?
Nur mit Einwilligung des Eigentümers. Ohne Erlaubnis liegt eine Sachbeschädigung vor.
Darf ich Street Art fotografieren und veröffentlichen?
Von öffentlichen Wegen aus meist ja (Panoramafreiheit), soweit das Werk dauerhaft im öffentlichen Raum steht. Nicht erfasst sind Aufnahmen aus Innenräumen oder nicht dauerhaft installierte Werke.
Wem gehört ein Wandbild?
Das Eigentum am Bild folgt dem Eigentum an der Wand (§§ 93, 94 BGB), das Urheberrecht bleibt beim Künstler. Eine Abnahme und Veräußerung des Werkes ist Sache des Eigentümers.
