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Der Equidenpass ist das amtliche Identifizierungsdokument eines Pferdes und begleitet es lebenslang. Er enthält Angaben zu Transpondernummer, Rasse, Abzeichen, Impfungen und Medikation sowie den Status Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd. Er muss bei Transporten mitgeführt und Behörden auf Verlangen vorgelegt werden. Der Pass ist kein Eigentumsnachweis. Der Status „Nicht-Schlachtpferd“ ermöglicht den Einsatz von Arzneimitteln, die bei Lebensmittel liefernden Tieren nicht zulässig sind, schließt aber die Schlachtung zur Lebensmittelgewinnung endgültig aus. Beim Verkauf gehört der Pass zum Pferd und ist dem Käufer zu übergeben.
Wer muss den Equidenpass haben?
Der Halter bzw. die Person, die das Pferd hält oder transportiert, muss ihn mitführen oder vorlegen können. Der Pass gehört zum Pferd und wird bei Verkauf mit übergeben.
Beweist der Equidenpass das Eigentum?
Nein. Er ist ein veterinärrechtliches Dokument. Eigentum lässt sich etwas aus Kaufvertrag, Übergabe und Besitz bestimmen (siehe Eigentum am Pferd).
Kann der Schlachtstatus geändert werden?
Nur von „Schlachtpferd“ zu „Nicht-Schlachtpferd“, nie zurück. Diese Entscheidung sollte wohlüberlegt sein, da sie den Wert beeinflussen kann.
Was tun bei Verlust des Passes?
Beim ausstellenden Zuchtverband oder der zuständigen Stelle ein Duplikat beantragen; bis dahin ist ein Transport nur eingeschränkt zulässig.
