Auch gesucht als: DSGVO Unternehmen, Datenschutzerklärung, Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzbeauftragter, Datenpanne melden, Auftragsverarbeitung
Unternehmen, die personenbezogene Daten von Kunden, Beschäftigten oder Geschäftspartnern verarbeiten, müssen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachten. Typische Pflichten sind eine Datenschutzerklärung, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Dienstleistern, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie die Meldung von Datenpannen an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden. Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
Wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Insbesondere wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder wenn die Kerntätigkeit eine umfangreiche Überwachung oder sensible Daten betrifft (§ 38 BDSG, Art. 37 DSGVO).
Darf ich E-Mail-Werbung an Geschäftskunden senden?
Grundsätzlich nur mit Einwilligung oder nach den engen Ausnahmen für Bestandskunden (§ 7 UWG).
