Auch gesucht als: Compliance Management System, Transparenzregister Meldepflicht, wirtschaftlich Berechtigter, § 130 OWiG Aufsichtspflicht, Code of Conduct, Geldwäschegesetz
Compliance bezeichnet die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes im Unternehmen. Verletzen Mitarbeiter Gesetze, kann der Inhaber oder die Geschäftsleitung bei mangelhafter Aufsicht haften (§ 130 OWiG); gegen das Unternehmen kann eine Verbandsgeldbuße verhängt werden. Ein zentraler Baustein ist das Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz. Nahezu alle Gesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten dort von sich aus eintragen lassen: natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte halten oder auf andere Weise Kontrolle ausüben. Eine Mitteilungsfiktion über das Handelsregister gibt es seit 2023 nicht mehr.
Wer muss ins Transparenzregister eingetragen werden?
Jede natürliche Person, die mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder auf andere Weise Kontrolle ausübt. Lässt sich keine solche Person ermitteln, gelten die gesetzlichen Vertreter als fiktive wirtschaftlich Berechtigte.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Bußgelder bis 150.000 Euro, in schweren, wiederholten oder systematischen Fällen deutlich mehr (bis zu einer Million Euro); zuständig ist das Bundesverwaltungsamt.
Wer kann das Register einsehen?
Behörden und Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz; sonstige Personen nur bei Darlegung eines berechtigten Interesses.
Was gehört zu einem Compliance-Management-System?
Risikoanalyse, Verhaltensrichtlinien (Code of Conduct), Schulungen, Hinweisgebersystem, Kontrollen und regelmäßige Überprüfung.
