Auch gesucht als: Abmahnung erhalten, Unterlassungserklärung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, Abmahnung Wettbewerber, Abmahnkosten
Mit einer Abmahnung fordert ein Mitbewerber oder Verband einen Unternehmer auf, ein wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sie soll ein teures Gerichtsverfahren vermeiden. Nach § 13 UWG muss sie bestimmte Angaben enthalten (u. a. Abmahnender, Verstoß, Kostenberechnung); fehlt dies, kann der Abgemahnte Kostenersatz verweigern. Eine missbräuchliche Abmahnung (§ 8c UWG) begründet Gegenansprüche.
Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?
Prüfen, ob sie berechtigt und formgerecht ist; Fristen beachten und rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen. Die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unbesehen unterschreiben, weil sie zu weit gehen und teure Vertragsstrafen auslösen kann.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Eine auf das tatsächlich Verbotene beschränkte Erklärung mit angemessener Vertragsstrafe nach „neuem Hamburger Brauch“. Sie beseitigt die Wiederholungsgefahr, ohne dass man alle Forderungen anerkennt.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Der Abmahnende kann eine einstweilige Verfügung beantragen oder Klage erheben. Dringlichkeitsfristen sind kurz.
