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Die GmbH ist die beliebteste Form der Kapitalgesellschaft in Deutschland. Sie ist eine juristische Person mit eigenem Vermögen. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro; bei der Gründung müssen mindestens die Hälfte (12.500 Euro) eingezahlt werden. Für Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen (Trennungsprinzip). Gegründet wird die GmbH durch notariellen Gesellschaftsvertrag, Bestellung der Geschäftsführer, Einzahlung der Einlagen und elektronische Anmeldung zum Handelsregister (Abteilung B); mit der Eintragung entsteht sie.
Wie viel Stammkapital ist für eine GmbH-Gründung erforderlich?
Mindestens 25.000 Euro (§ 5 GmbHG); bei der Anmeldung müssen mindestens 12.500 Euro tatsächlich eingezahlt sein, bei einer Gründung mit mehreren Geschäftsanteilen mindestens ein Viertel jedes Anteils.
Wann haftet ein Gesellschafter privat?
Etwa bei Rückzahlung von Stammkapital an Gesellschafter (§§ 30, 31 GmbHG), bei Existenzvernichtung durch den Entzug des Gesellschaftsvermögens, bei Vermögensvermischung oder Unterkapitalisierung (Durchgriff), bei Bürgschaften und Garantien gegenüber Banken sowie bei Handeln für die Vor-GmbH vor Eintragung (Handelndenhaftung, § 11 Abs. 2 GmbHG).
Welche Formalien gelten bei der Gründung?
Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (auch als Musterprotokoll bei einfachen Verhältnissen), Geschäftsführerbestellung, Einzahlung auf ein Konto der Gesellschaft, Liste der Gesellschafter und Anmeldung zum Handelsregister B.
Was gilt, wenn ich schon vor der Eintragung handle?
Die Vor-GmbH ist bereits rechtlich teilweise anerkannt; Gründer haften bei Verlusten bis zur Eintragung (Unterbilanzhaftung). Handelnde persönlich haften nach § 11 Abs. 2 GmbHG. Der Rechtsformzusatz „GmbH“ darf erst nach Eintragung ohne Hinweis geführt werden.
Muss ich immer „GmbH“ im Namen führen?
Ja, die Firma muss den Rechtsformzusatz enthalten. Wer im Geschäftsverkehr ohne Zusatz auftritt, kann persönlich haften (Rechtsscheinhaftung).
