Unternehmenskauf: Asset Deal und Share Deal

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Beim Unternehmenskauf gibt es zwei Grundmodelle. Beim Asset Deal werden die einzelnen Wirtschaftsgüter (Grundstücke, Maschinen, Verträge, Rechte, Arbeitsverhältnisse) übertragen. Beim Share Deal erwirbt der Käufer die Anteile am Unternehmensträger (z. B. GmbH-Geschäftsanteile); der Rechtsträger bleibt unverändert, nur die Gesellschafter wechseln.

Was ist der Unterschied zwischen Asset Deal und Share Deal?

Asset Deal: Kauf einzelner Vermögensgegenstände, die nach dem Bestimmtheitsgrundsatz einzeln bezeichnet und übertragen werden. Share Deal: Kauf der Beteiligung am Rechtsträger.

Welche Risiken birgt ein Share Deal?

Der Käufer übernimmt die Gesellschaft mit allen Verbindlichkeiten, Haftungsrisiken und Steuerrisiken. Daher sind eine Due Diligence und umfassende Garantien des Verkäufers wichtig.

Was passiert mit den Arbeitsverhältnissen?

Beim Asset Deal gilt in der Regel § 613a BGB: Die Arbeitsverhältnisse gehen auf den Erwerber über. Beim Share Deal bleibt der Arbeitgeber formal derselbe.

Welche Form ist nötig?

Der Verkauf von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf der notariellen Beurkundung (§ 15 GmbHG); beim Asset Deal sind Grundstücke und Gesellschaftsanteile beurkundungsbedürftig. Der Verkauf des ganzen Vermögens kann ebenfalls beurkundungspflichtig sein (§ 311b Abs. 3 BGB).

Haftet der Käufer eines Betriebs für Steuerschulden?

Beim Asset Deal haftet der Erwerber eines Unternehmens für bestimmte Betriebssteuern des Vorjahrs und des laufenden Jahres (§ 75 AO) und kann nach § 25 HGB für sonstige Altverbindlichkeiten haften.