Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), UG

Auch gesucht als: Mini-GmbH, UG gründen, UG Stammkapital 1 Euro, UG Rücklage, UG Haftung

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), im Volksmund „Mini-GmbH“, ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH (§ 5a GmbHG). Sie kann bereits mit minimalem Stammkapital (z.B. 1 Euro) gegründet werden. Dafür gelten besondere Regeln: Das Stammkapital muss vor der Anmeldung vollständig in bar eingezahlt werden, Sacheinlagen sind ausgeschlossen, und ein Viertel des Jahresüberschusses (abzüglich eines Verlustvortrags) ist in eine gesetzliche Rücklage einzustellen. Erreicht das Stammkapital 25.000 Euro, kann der Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ durch „GmbH“ ersetzt werden.

Was unterscheidet die UG von der klassischen GmbH?

Das niedrige Mindeststammkapital, die Pflicht zur Rücklagenbildung und das Verbot von Sacheinlagen.

Wie funktioniert die Ansparpflicht?

25 % des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses sind jährlich in die Rücklage einzustellen, bis das Kapital 25.000 Euro erreicht oder die Rücklage in Stammkapital umgewandelt wird.

Kann eine UG Nachschüsse verlangen?

Nur wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht.

Ist die UG für Geschäftspartner problematisch?

Banken und Vermieter verlangen bei geringem Kapital oft Bürgschaften der Gesellschafter. Dann entfällt der Haftungsschutz wirtschaftlich zum Teil.