Auch gesucht als: Verjährungsfrist, Forderung verjährt, regelmäßige Verjährung, Mängelansprüche Verjährung, Hemmung Verjährung, Verjährung Gewährleistung
Ansprüche verjähren nach Ablauf bestimmter Fristen und können dann nicht mehr durchgesetzt werden, wenn sich der Schuldner auf die Verjährung beruft. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis erlangt hat (§§ 195, 199 BGB). Mängelansprüche beim Kauf verjähren grundsätzlich nach zwei Jahren, bei Bauwerken nach fünf Jahren (§ 438 BGB). Besondere Fristen gelten u. a. für Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht (sechs Monate) und gegen Geschäftsführer (fünf Jahre).
Wie kann die Verjährung gehemmt werden?
Durch Verhandlungen (§ 203 BGB), Klage, Mahnbescheid oder andere Rechtsverfolgungsmaßnahmen (§ 204 BGB). Die Hemmung verlängert die Frist um die Dauer der Hemmung.
Kann man Verjährung vertraglich verkürzen?
Im B2B-Bereich in gewissen Grenzen, auch durch AGB. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann die Haftung nicht im Voraus ausgeschlossen werden.
Wann sollte ich meine Forderung spätestens durchsetzen?
Möglichst vor Jahresende des dritten Jahres nach Entstehung des Anspruchs; ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung.
