Umwandlung: Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel

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Das Umwandlungsgesetz (UmwG) ermöglicht, die Rechtsform oder Struktur eines Unternehmens zu ändern, ohne alle Vermögensgegenstände einzeln zu übertragen. Die vier Arten sind Verschmelzung (Vereinigung von Rechtsträgern), Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung), Vermögensübertragung und Formwechsel (z. B. von der GmbH in die AG). Vertrag und Beschlüsse bedürfen in der Regel der notariellen Beurkundung; die Umwandlung wird mit der Eintragung im Handelsregister wirksam. Die Schlussbilanz darf höchstens acht Monate alt sein (§ 17 Abs. 2 UmwG). Seit 2023 sind auch grenzüberschreitende Umwandlungen im Umwandlungsgesetz geregelt.

Welche Vorteile hat die Umwandlung?

Die Gesamtrechtsnachfolge: Verträge, Vermögen und Schulden gehen ohne einzelne Übertragung über. Das spart Aufwand und erhält Genehmigungen und Lieferbeziehungen.

Muss ich Gläubiger schützen?

Ja. Gläubiger können in bestimmten Fällen Sicherheit verlangen, und die Gesellschafter haften teilweise weiter.

Wie wird ein Einzelunternehmen in eine GmbH eingebracht?

Typischerweise durch Ausgliederung zur Neugründung oder durch Sachgründung. Wegen steuerlicher Folgen (Buchwertfortführung, Sperrfristen) ist Beratung erforderlich.