Auch gesucht als: AG gründen, Aktiengesellschaft Organe, Vorstand Aufsichtsrat Hauptversammlung, kleine AG, Mindestgrundkapital AG
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital (mindestens 50.000 Euro) in Aktien zerlegt ist. Sie hat drei Organe: den Vorstand, der die Gesellschaft in eigener Verantwortung leitet, den Aufsichtsrat, der den Vorstand bestellt und überwacht, und die Hauptversammlung der Aktionäre. Die Aktionäre haften nicht für Gesellschaftsschulden; ihr Risiko beschränkt sich auf ihre in Aktien dargestellten Einlagen. Die AG eignet sich für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und für den Börsengang; die nicht börsennotierte „kleine AG“ ist eine Alternative zur GmbH.
Wie hoch ist das Mindestgrundkapital?
50.000 Euro (§ 7 AktG).
Welche Organe hat eine AG?
Vorstand (Leitung und Vertretung), Aufsichtsrat (Bestellung und Kontrolle des Vorstands) und Hauptversammlung (Beschlussfassung der Aktionäre).
Wie haften Aktionäre?
Nicht persönlich; sie verlieren im Ernstfall höchstens ihre Einlage.
Muss die AG einen Aufsichtsrat haben?
Ja, immer; bei größeren Unternehmen ist er nach den Mitbestimmungsgesetzen zum Teil mit Arbeitnehmervertretern zu besetzen.
