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Eine GmbH kann durch Gesellschafterbeschluss mit Dreiviertelmehrheit (abweichende Mehrheiten können im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden), Zeitablauf, Insolvenz oder gerichtliches Urteil aufgelöst werden (§ 60 GmbHG). Danach folgt die Liquidation: Die Liquidatoren (meist die Geschäftsführer) beenden laufende Geschäfte, ziehen Forderungen ein, begleichen Schulden und verteilen das Restvermögen an die Gesellschafter. Die Auflösung ist zum Handelsregister anzumelden und bekanntzumachen; Gläubiger werden zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufgefordert. Das Vermögen darf erst nach Ablauf des Sperrjahres verteilt werden. Zum Schluss wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.
Wie lange dauert die Liquidation?
Mindestens ein Jahr wegen des Sperrjahres (§ 73 GmbHG).
Was ist, wenn die GmbH überschuldet ist?
Dann besteht die Pflicht, Insolvenz zu beantragen. Eine Liquidation ist in dieser Situation nicht zulässig (siehe Insolvenzantragspflicht).
Kann ich eine GmbH ohne Vermögen einfach löschen lassen?
Nicht ohne Weiteres. Auch eine vermögenslose GmbH muss förmlich aufgelöst oder bei Vermögenslosigkeit durch das Registergericht von Amts wegen gelöscht werden; Pflichten wie Steuererklärungen bleiben bis dahin bestehen.
