Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-Recht im B2B-Geschäft)

Auch gesucht als: AGB Unternehmer, AGB prüfen, AGB Haftungsausschluss, Battle of the Forms, AGB Einbeziehung, §§ 305 ff. BGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Seite der anderen stellt (§ 305 BGB). Auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) unterliegen sie einer Inhaltskontrolle. Unwirksam sind Klauseln, die den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB). Die besonderen Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB gelten im B2B-Bereich nicht unmittelbar, wirken aber als Indiz für die Unangemessenheit. Überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil (§ 305c BGB), und Individualabreden haben Vorrang (§ 305b BGB).

Gilt das AGB-Recht auch bei Verträgen zwischen Unternehmen?

Ja, mit angemessener Rücksicht auf Handelsbräuche und geringerem Schutzniveau als gegenüber Verbrauchern.

Wann ist eine AGB-Klausel im B2B-Bereich unwirksam?

Wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligt, etwa durch einen Haftungsausschluss für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, oder von wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes abweicht.

Was passiert bei kollidierenden AGB?

Widersprechen sich die AGB beider Seiten, werden die widersprechenden Klauseln nicht Vertragsbestandteil; es gilt insoweit das Gesetz. Eine Abwehrklausel allein hilft nicht, wenn die Parteien den Vertrag dennoch durchführen.

Darf ich AGB aus dem Internet übernehmen?

Das ist riskant: Muster passen oft nicht zum Geschäft, können unwirksam sein und fremde Urheberrechte verletzen. Unwirksame AGB können zudem abgemahnt werden.