Auch gesucht als: Gewerbe anmelden, Einzelunternehmer, Kleingewerbe, e.K. eintragen, selbstständig machen Rechtsform, Freiberufler Gewerbe
Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form unternehmerischer Tätigkeit: Der Inhaber führt das Unternehmen allein und haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Gewerbetreibende melden das Gewerbe beim Gewerbeamt an. Erfordert der Betrieb nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb (§ 1 Abs. 2 HGB), ist der Inhaber Kaufmann und muss sich als eingetragener Kaufmann (e.K.) im Handelsregister (Abteilung A) eintragen lassen. Freiberufler (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten etc.) melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt an und sind keine Gewerbetreibenden.
Brauche ich einen Eintrag im Handelsregister?
Nur wenn das Unternehmen ein Handelsgewerbe mit kaufmännischem Geschäftsbetrieb ist. Kleingewerbetreibende können sich nach § 2 HGB freiwillig eintragen lassen (Kann-Kaufmann).
Wie lautet der Firmenname?
Der e.K. führt eine Firma mit dem Zusatz „eingetragener Kaufmann“, „e. K.“ oder „e. Kfm.“.
Was passiert, wenn der Inhaber stirbt?
Das Unternehmen geht auf die Erben über. Führen sie es unter der bisherigen Firma fort, haften sie für Altverbindlichkeiten, können dies aber innerhalb von drei Monaten durch Einstellung des Geschäfts vermeiden (§ 27 HGB).
